»Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit
und der zunehmenden Bedeutung
des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben
- insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten -
als unentbehrlich erwiesen.«
(Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980)