Der Deutsche Bundestag hat festgestellt:

»Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit
und der zunehmenden Bedeutung
des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben
- insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten -
als unentbehrlich erwiesen.«

(Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980)

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    Dipl.-Jur. Oliver Lempert     Rechtsanwalt | Rentenberater ehem. Impressum Sitemap Standort Links Start «