Verpflichtung des Sozialleistungsträgers

Der Vorteil:

Im gesetzlichen Bereich ist alles geregelt.

Der Nachteil:

Es sind 13 Bücher. (»Bücher« ist dabei durchaus nicht übertrieben.)

Die Fakten

Völlig aus der Erinnerung geraten ist den Behörden § 14 SGB I.

Im SGB I finden sich Dinge, die dem einzelnen Hilfesuchenden wie das Paradies vorkommen mögen, welche er aber in der täglichen Praxis nicht erlebt.

Insbesondere Jugendliche und hier die unter 25-Jährigen müssen bei SGB II-Leistungen erleben, was es heißt, eine erniedrigende und ehrabschneidende Behandlung über sich ergehen zu lassen.

Es gibt inzwischen Behörden, welche im Nachhinein das Verhalten von Jugendlichen und Unwissenheit bei der komplexen Materie kriminalisieren und Anzeigen erstatten, welche zwar dann durch die Staatsanwaltschaft niedergeschlagen, aber mit Stunden gemeinnütziger Tätigkeit »belohnt« werden.

Der optimale Weg durch den Paragraphendschungel ist sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige oft schwierig zu finden.
Die sich bietenden Gestaltungsmöglichkeiten können nur von fachlich Kundigen erkannt und dargestellt werden.

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    Dipl.-Jur. Oliver Lempert     Rechtsanwalt | Rentenberater ehem. Impressum Sitemap Standort Links Start «