Sozialrechtsverfahren

Stellen Sie alle Anträge!

Nehmen Sie keine Rücksicht! Schämen Sie sich nicht!
Nein, auch das Stellen falscher oder vermeintlich unsinniger Anträge ist in Deutschland nicht strafbar.

Der Gesetzgeber hat sogar mit der sogenannten Hartz 4 Reform gemeint, viele Sozialleistungen aus einer Hand bewilligen zu können und daher den Antrag auf SGB II Leistungen so konzipiert, dass auch gleichzeitig dieser als Antrag auf Familienzuschlag (wer erinnert an diese Leistung noch ?), Wohngeldantrag etc. gestellt werden kann.

Auch wenn Sie nicht wissen, was Sie benötigen, Sie haben nur das Gefühl, in einer sozial-prekären Lage zu sein und sich selbst nicht mehr im ausreichenden Maß behelfen zu können. Aus einer wirtschaftlichen oder sozialen Notlage bzw. körperlichen Misslichkeit heraus haben Sie eventuell Anspruch auf Leistungen aus dem Sozialrecht.

Sie müssen nicht wissen, welche.
Das müssen die Beschäftigen der Verwaltung und sie müssen das auf Ihre Situation zugeschneidert abliefern, dafür werden sie bezahlt.

Kopieren Sie sich Ihren gestellten Antrag und lassen Sie sich die Abgabe dessen schriftlich bestätigen!

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    Dipl.-Jur. Oliver Lempert     Rechtsanwalt | Rentenberater ehem. Impressum Sitemap Standort Links Start «