Rentenberatung und andere Interessenschwerpunkte

Vorbemerkung

Meine berufliche Entwicklung fand in der DDR statt. Das ist für die Erwerbsbiographie ostdeutscher Entwicklungen von Vorteil. Ich kenne bestimmte Besonderheiten in der beruflichen und heute rentenrechtlich anders bewerteten Entwicklung aus den neuen Bundesländern.
Eine Erklärung ist nicht notwendig ...

Eine Klärung hingegen sehr oft!
Insbesondere Sonder- und Zusatzversorgungsansprüche sind zum großen Teil nicht geklärt oder strittig.

Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Bei den Erwerbsminderungsrenten ist festzustellen, dass viele Rentenversicherungsträger ausschließlich durch ihre Vertragsärzte prüfen lassen, inwieweit das Leistungsvermögen des Antragstellers gemindert ist. In den meisten Fällen kommen diese Ärzte zu dem Ergebnis, dass noch leichte Tätigkeiten von mindestens sechs Stunden täglich verrichtet werden können.
Diese Bewertung ist die Grundlage für einen ablehnenden Rentenbescheid.

Nach meinen Erfahrungen ist diese Bewertung oft nicht korrekt, da sich die Vertragsärzte und Gutachter nicht intensiv und umfangreich genug mit dem Einzelnen befassen. Darüber hinaus muss gesehen werden, ob der Antragsteller auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden darf oder ob noch Berufsschutz im Sinne der ehemaligen Berufsunfähigkeitsrente vorliegt.

Durch eine fachmännisch begleitete Rentenantragstellung biete ich die Möglichkeit, Fehlentwicklungen von Beginn an zu unterbinden bzw. einzugrenzen.

Mit der Durchsetzung von Rentenansprüchen verbinde ich – wenn notwendig – die Vertretung gegenüber anderen Sozialleistungsträgern.

Rentenanträge und sonstige Anträge

Zu den Rentenanträgen gehören zum Beispiel:

  • Erwerbsminderungsrenten
  • Altersrenten
  • Witwen-/Witwer- und Waisenrenten
  • Erziehungsrenten

Darüber hinaus liegt mein Schwerpunkt im Bereich der Antragstellung in der gesetzlichen Rentenversicherung in den Sparten:

  • Kontenklärung
  • Antrag auf Versicherungspflicht
  • Antrag auf Befreiung von der Beitragszahlung
  • Antrag auf freiwillige Versicherung etc.
  • Beratung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Rentenberechnung
  • Rentenantragstellung (Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenrenten)
  • Überprüfung von Rentenbescheiden
  • Durchführung von Widerspruchsverfahren z.B. wegen Ablehnung von Rentenansprüchen oder Nichtanerkennung von Beitragszeiten
  • Klärung und Vervollständigung von Versicherungskonten (Kontenklärungsverfahren)
  • Beschaffung von fehlenden Unterlagen und Urkunden
  • Beratung über freiwillige Beitragsleistung

Bei der Klärung von Rentenversicherungskonten muss heute nicht nur die jeweilige Beitrags- oder Anrechnungszeit nachgewiesen, sondern eine große Anzahl von rentenrechtlichen Fragen beantwortet werden, die sich unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken können.
Eine solche Klärung sollte unbedingt mit der nötigen Sorgfalt vorgenommen werden, denn Renten werden in der Regel bis zum Lebensende gezahlt.

Bei den Anträgen auf Versicherungspflicht bzw. Befreiung von der Beitragszahlung empfehle ich, die Auswirkungen bezüglich der Aufwendungen und der Erträge vorab zu berechnen. Diese versierte Entscheidungsgrundlage ermöglicht dann die richtige Orientierung.

Berechnungen von Rentenansprüchen

Ich bin in der Lage, eine Rentengrundberechnung aufgrund der bisher zurückgelegten Versicherungszeiten zu erstellen. Ich achte darauf, wie sich bestimmte Fragen auswirken und mit anderen Sozialleistungsansprüchen zusammenwirken.
Das ist im Zusammenhang mit Fragen des Renteneintrittes sehr wichtig.

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    Dipl.-Jur. Oliver Lempert     Rechtsanwalt | Rentenberater ehem. Impressum Sitemap Standort Links Start «